Die Feuerwehr im Katastrophenschutz

Für den Katastrophenschutz in Deutschland sind die Bundesländer zuständig und haben dafür entsprechende Gesetze erlassen. Im § 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (KatSG) wird eine Katastrophe definiert als: „ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.“

Zuständig als untere Katastrophenschutzbehörde sind die Landkreise, die zur Leitung solcher Katastropheneinsätze Katastrophenschutzstäbe und Technische Einsatzleitungen unterhalten.

Nach Beendigung des „Kalten Krieges“ in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde die Bedeutung des Katastrophenschutzes immer weiter heruntergefahren. Einige Fachdienste wurden eingestellt, oder in andere übergeben. So wurde u. a. der einst eigenständige Betreuungsdienst vom Sanitätsdienst, der ABC-Dienst oftmals von den Feuerwehren übernommen.

Heute bestehen heute u. a. noch folgende Fachdienste:

  • Brandschutzdienst (Feuerwehren)
  • Bergungsdienst (Technisches Hilfswerk)
  • Sanitätsdienst (Hilfsorganisationen, ASB, DRK, JUH, MHD)
  • Fernmeldedienst (im LK SHG: Feuerwehr)

Spätestens nach den Terroranschlägen in New York und Madrid, aber auch nach den Hochwassern an Elbe und Oder sowie dem ICE-Unglück in Eschede wurde deutlich, dass auch wenn eine Bedrohung durch den früher gefürchteten „militärischen Feind“ nicht mehr besteht, nun in Form anderer Gefahren Vorsorge vor Katastrophen zu treffen ist.

Während früher neben Kreisfeuerwehrbereitschaften (KFB) der Städte und Gemeinden noch eigene KatS – Feuerwehrbereitschaften bestanden, sind diese heute als Verstärkung in die Züge der KFB übergegangen.

So ist das in Stadthagen stationierte LF 20 KatS auch der KFB Nord des Landkreises Schaumburg zugeordnet und steht so für Großschadensfälle oder Katastropheneinsätze bereit.

LF KatS